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In dem Waren-und Rechnungseingangsbuch werden die Wareneingänge mit den in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträgen entsprechend der Aufzeichnungspflicht der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes erfasst. Das Buch enthält eine Monats-und Jahreszusammenstellung. Die Einteilung entspricht Art.Nr. 3010.