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Mit diesem selbstdurchschreibenden Arbeitsvertrag für alle Lohnempfänger wird das Arbeitsverhältnis umfassend geregelt. Besonderheiten: - befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich - Probezeitvereinbarung möglich - tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung möglich - Monats-, Wochen-oder Stundenlohnangabe möglich - Ausschluss der Lohnfortzahlung bei erkranktem Kind